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Ihr Weg zur Rehabilitation
Wenn Sie gesundheitlich stark beeinträchtigt sind oder sich nicht mehr in der Lage fühlen zu arbeiten, sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem Arzt. Diese beraten Sie und stellen bei Bedarf einen Reha-Antrag. Auch die Reha-Servicestellen in Ortsnähe helfen Ihnen weiter – eine Liste finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Grundsätzlich können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen (§9 Sozialgesetzbuch IX) und angeben, in welcher Rehaklinik Sie behandelt werden wollen. Mehr Informationen dazu finden Sie im Flyer der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitation (PDF, 284 KB).
Als Privatversicherte(r) bzw. Selbstzahlerin/Selbstzahler können Sie auch im Rahmen einer medizinisch notwendigen akutstationären Krankenhausbehandlung in unserer Fachklinik aufgenommen werden (§4 Abs. 5 MB/KK). Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich vor Beginn dieser Maßnahme eine Leistungszusage beim Versicherer zu beantragen ist. Denn ohne schriftliche Zusage der Versicherung besteht auch für eine notwendige akutstationäre Krankenhausbehandlung keine Leistungspflicht.
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Weitere Informationen zum Thema Medizinische Rehabilitation
Grundsätzlich bieten wir in unserem Haus zwei Formen der medizinischen Rehabilitation an, die stationär oder ganztägig ambulant durchgeführt werden:
- Heilbehandlung: Wenn Sie körperlich geschwächt sind, etwa aufgrund einer chronischen oder Tumorerkrankung, kann die medizinische Rehabilitation Sie wieder fit für den Beruf und Alltag machen. Nach einer medizinischen Rehabilitation können Sie jedoch nicht immer sofort wieder arbeiten gehen, manche Erkrankungen oder Behinderungen erfordern weitere Maßnahmen. Für diese Fälle gibt es Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – früher auch „Berufliche Rehabilitation“ genannt. Um die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Antragsformulare und Auskünfte gibt es z.B. bei den gemeinsamen Service-Stellen für Rehabilitation, die von allen Reha-Trägern gemeinsam unterhalten werden, bei den wohnortnahen Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger und bei den Krankenkassen. Ihr Hausarzt hilft Ihnen gern weiter.
