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Persönliche Unterstützung

Unsere Telefon-Hotline

Sie haben allgemeine Fragen zur Reha oder zu Ihrem Recht auf die persönliche Wunschklinik? Sie benötigen Hilfe bei Ihrem Reha-Antrag oder möchten wissen, wie Sie am Präventionsprogramm teilnehmen können? Dann melden Sie sich gerne bei unserer Telefon-Hotline.

Für spezifische Fragen zu Ihrem Aufenthalt in einer unserer Kliniken wenden Sie sich bitte direkt an diese. Den entsprechen Kontakt finden Sie auf der jeweiligen Website.

Wir haben die Antworten

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wir sind immer für Sie da! 
Auch bei allen Fragen rund um Ihren Aufenthalt in unserer Rehaklinik. 
Diese können Sie jederzeit direkt unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stellen. Vielleicht können wir Ihnen jedoch bereits jetzt mit unserer Zusammenstellung an häufigen Fragen Antworten geben. 

Allgemeine Fragen zur Reha

  • Was ist der Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Reha?

    Im Unterschied zur stationären Rehabilitation können die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden bei einer ambulanten Rehabilitation ihre Abende und Wochenenden Zuhause verbringen. Bei der Stationären Rehabilitation sind die Rehabilitandinnen und Rehabilitanden in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht. Vorteil der stationären Unterbringung ist, dass man sich völlig aus dem Alltag entziehen kann, um sich seinen gesundheitlichen Beschwerden zu widmen.

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  • Was ist eine medizinisch-beruflich orientierte Reha (MBOR)?

    MBOR steht für „Medizinische-beruflich orientierte Rehabilitation“. Beim MBOR- Konzept steht der berufliche Aspekt während der Reha im Vordergrund.  Hier werden die Rehabilitanden und Rehabilitandinnen mit Unterstützung nach und nach wieder für ihre Arbeit fit gemacht.

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  • Bin ich während der Reha krankgeschrieben?

    Während der medizinischen Rehabilitation erhalten Sie keine Krankmeldung, sondern eine Bescheinigung der Reha Einrichtung um von der Arbeit freigestellt zu werden. Diese Bescheinigung beinhaltet den Beginn und das voraussichtliche Ende der Reha. Dies muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden und gilt in diesem Falle als Krankschreibung.

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  • Was ist der Unterschied zwischen einer Reha und einer Kur?

    Grundsätzlich kann man sagen, dass eine Kur bei einem gesunden Menschen ansetzt, der erste Symptome aufweist, während eine Reha für einen bereits erkrankten Menschen gedacht ist. Eine Kur ist also präventiv; es handelt sich um Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit. Eine Reha dient dagegen stets der Wiederherstellung der Gesundheit nach einer Erkrankung.

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Vom Antrag bis zu uns

  • Wer verordnet eine Reha?

    In der Regel muss ein Arzt/ eine Ärztin eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme verordnen. Dies kann der Hausarzt/ die Hausärztin sowie ein/e Facharzt/ärztin.

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  • Wie beantrage ich eine Reha als Anschlussheilbehandlung (AHB)?

    Für eine Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt werden Sie direkt vom Sozialdienst ihres Krankenhauses in der für Sie passenden Rehabilitationseinrichtung angemeldet. Hier sendet das Krankenhaus den ABH-Antrag mit dem erforderlichen Befundbericht und stellt direkt einen Antrag an Ihren Kostenträger.

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  • Wie beantrage ich eine Reha als Heilverfahren (HV)?

    Eine Rehabilitation als Heilverfahren müssen Sie von Ihrem Haus- oder Facharzt verordnen lassen. Da dieser die notwendigen medizinischen Erfordernisse begründen muss. Kommen Sie über den Kostenträger „Rentenversicherung“ so müssen Sie einen Antrag auf Reha stellen, dies müssen Sie mit dem Antragsformular G110 beantragen. Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen mit ein. Dazu gehören entsprechende Krankenhaus- oder Arztberichte. Die zuständige Versicherung wird den Antrag prüfen. Evtl. wird auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) beauftragt, ein Gutachten über die Notwendigkeit zu erstellen. Bis Sie einen Bescheid über Ihren Rehaantrag erhalten, kann es ein paar Wochen dauern. Nach Prüfung des Antrags durch den Kostenträger erhalten Sie eine schriftliche Zusage für die Rehabilitation oder einen Ablehnungsbescheid.

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  • Was bedeutet Wunsch- und Wahlrecht?

    Nach dem Sozialgesetzbuch IX § 8 haben Sie als Patient ein Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet für Sie, Sie haben das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation selbst auszusuchen.
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  • Was tue ich, wenn mein Reha-Antrag abgelehnt wurde?

    Lehnt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung den Antrag ab, sollten Betroffene sofort Widerspruch einlegen. Um diesen Widerspruch einzulegen haben Sie als Antragsteller einen Monat Zeit. Wird die Rehabilitation trotz medizinischer Notwendigkeit abgelehnt, könne Sie als Versicherter beim Sozialgericht Klage erheben.
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  • Wann erhalte ich meinen Reha-Termin oder kann ich einen Termin bestimmen?

    Sie erhalten Ihren Termin per Post in Form einer Einladung.

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  • Wie lange muss ich warten, bis ich eine Reha beginnen kann?

    Von der Kostenzusage bis zur Terminzustellung durch die zugesagte Rehaklinik kann es bis zu zwei Wochen dauern. Die Wartezeit bis zum wirklichen Reha-Antritt ist abhängig von der Belegungssituation der zugesagten Klinik.

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  • Wie lange dauert eine Reha? Ist eine Verlängerung möglich?

    Gesetzlich wird die stationäre Rehabilitation zunächst für eine Dauer von 21 Behandlungstagen und eine ganztägige ambulante Reha mit bis zu höchstens 15 Behandlungstagen angedacht. Die Verlängerung einer Rehabilitation ist aus medizinischen Gründen möglich und kann bis zu zwei Wochen verlängert werden.

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Kosten

  • Wer ist der Kostenträger für meine Reha?

    Es kommen verschiedene Kostenträger infrage, welche Ihre Rehabilitation bezahlen. Wenn Sie im Berufsleben stehen und Arbeitnehmer sind, so ist die Rentenversicherung Ihr Kostenträger. Bei Rentner/innen oder nicht Berufstätigen Personen ist meist die Gesetzliche Krankenversicherung der Kostenträger für Ihre Rehabilitation. Weiter Kostenträger können zum Beispiel eine Beihilfestelle, eine private Krankenkasse, eine Berufsgenossenschaft, Unfallversicherung oder in Einzelfällen auch die Agentur für Arbeit sein.

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  • Kann ich meine Reha selbst bezahlen?

    Ja dies ist möglich. Hierfür gibt es 3 Formen.

    • Selbstzahler: Sie buchen selber die Unterkunft in einer Reha-Klinik und kombinieren auch selbstständig die therapeutischen Leistungen.

    • Beihilfeberechtigter Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst: Eine amtsärztliche Untersuchung gestattet den Aufenthalt gemäß den Beihilfevorschriften.

    • Privatversicherter Selbstzahler mit Anspruch auf Kostenerstattung: Im Einzelfall ist zu klären, ob und inwieweit eine private Krankenversicherung die Kosten für die Leistungen der Reha erstattet.

    Für weitere Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrer Rehaklinik in Verbindung.

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  • Muss ich eine Zuzahlung für meine Reha leisten?

    Alle Versicherten, die bereits das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen bei einer medizinischen Reha-Maßnahme eine Zuzahlung leisten. Diese beträgt zehn Euro pro Tag und ist mit Ihrem Kostenträger abzuklären.

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  • Wie erhalte ich meine Reisekosten?

    Die Kosten für Ihre Fahrt zu unserer Klinik und bei Ihrer Abreise zurück nach Hause erstatten wir Ihnen ca. 2 Woche nach Abreise auf Ihre angegebene Bankverbindung (Formular hierfür erhalten Sie im Einladungsschreiben). Erstattet werden 0,20 Euro pro Kilometer für die Hinfahrt und 0,20 Euro pro Kilometer für die Rückfahrt oder Sie erhalten die Kosten für Ihre Bahntickets und Koffertickets nach Vorlage des Belegs am Anreisetag. Taxikosten werden nicht durch uns erstattet.

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Fragen zu Ihrem Aufenthalt in der Rehaklinik Glotterbad

  • Mit welchen Diagnosen kann ich in der Klinik aufgenommen werden?

    Die Rehaklinik Glotterbad ist Rehaeinrichtung/Fachklinik für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin

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  • Gibt es ein Schwimmbad und/ oder Sauna in der Reha-Klinik? Wie tief ist Ihr Schwimmbad?

    Unserer Klinik ist mit einem Bewegungsbad (1,30 m) und Sauna ausgestattet.

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  • Kann ich meine Wäsche in der Klinik waschen?

    Zum Reinigen Ihrer Wäsche stehen Waschmaschine und Trockner (gegen Gebühr), ein Trockenraum und Bügeleisen zur Verfügung. Waschmittel muss mitgebracht werden.

    Bitte sorgen Sie für genügend eigene 1-Euro-Münzen für Waschmaschine, Trockner, Kaffeeautomat, Kegelbahn usw. Wir können nur begrenzt wechseln.

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  • Findet das Sport- und Bewegungsangebot nur drinnen statt? Benötige ich Badesachen?

    Bitte bringen Sie entsprechend der Jahreszeit angepasste Bekleidung mit (Regenschutz, Lauf-und/oder Wanderschuhe mit gutem Profil). Unsere Bewegungsangebote finden auch bei schlechten Witterungsverhältnissen im Freien statt. Bei Bedarf bringen Sie Ihre eigene Wärmflasche mit, da Wärmflaschen aus hygienischen Gründen nicht über die Klinik/Pflegedienst ausgeliehen werden können.

    Ebenso benötigen Sie für verschiedene Anwendungen Badebekleidung sowie Badeschuhe.

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  • Gibt es Parkplatzmöglichkeiten für mein PKW? Gibt es Ladesäulen für mein E-Auto?

    Parkplätze stehen nur in begrenzter Anzahl auf unserem Klinikgelände zu Ihrer Verfügung. Zum Parken auf dem Klinikgelände benötigen Sie einen entsprechenden Parkausweis. Diesen erhalten Sie an der Rezeption.

    Sofern freie Parkplätze in unserer Tiefgarage zur Verfügung stehen, können Sie für 2,00 € pro Tag (Mindest-Mietdauer 1 Woche) einen Parkplatz anmieten. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Klinikgelände erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Ersatz von Schäden, die durch Dritte verursacht werden, können nicht übernommen werden. Eine Ladesäule für E-Autos steht derzeit leider nicht zur Verfügung!

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  • Kann ich mein Fahrrad mitbringen oder mir ein Fahrrad vor Ort ausleihen? Gibt es Lademöglichkeiten für mein E-Bike?

    Ein Fahrradabstellraum ist vorhanden. Für Diebstahl oder Schäden durch Dritte übernehmen wir keine Haftung. Aus Brandschutzgründen ist das Laden des E-Bike-Akkus auf dem Patientenzimmer nicht erlaubt. Sie können Ihren Akku bei unserem Rezeptions-Team abgeben, hier wird das Laden für Sie organisiert.

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  • Die Rehaklinik Glotterbad bietet folgende Therapien an:
    • Multimodale und integrative Gruppen- und Einzelpsychotherapie
    • Körperpsychotherapie und Musiktherapie
    • Kunst- und Gestaltungstherapie/Ergotherapie
    • Somatische Diagnostik und Therapie
    • Physiotherapie
    • Sport- und Bewegungstherapie
    • Medizinische Trainingstherapie / Five-Geräteparcours
    • Balneo-physikalische Therapie / Kneipp-Konzept
    • Sozial- und Rehaberatung
    • Medizinisch-beruflich orientierte Rehabilitation (MBOR),
      Phase B + C
    • Klinikeigenes Schwimmbad u. a. mit Wassergymnastik, Aqua Fit
    • Freizeitpädagogik
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  • Darf ich in der Klinik rauchen?

    Wir sind eine "Rauchfreie Klinik". Es gibt auf dem Klinikgelände speziell ausgewiesene Plätze, wo geraucht werden darf. Es ist streng untersagt, außerhalb dieser Plätze zu rauchen.

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  • Wie lange muss ich warten bis ich meine Reha antreten kann?

    In der Regel beträgt unsere Wartezeit ca. 4 – 5 Monate. Dies ist jedoch davon abhängig, ob Sie von Ihrem Kostenträger als Eilfall eingestuft wurden. Reha-Anträge im Eilverfahren werden bevorzugt und daher zeitnaher eingeladen.

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  • Wie läuft die Patientenaufnahme am Anreisetag ab?

    Wir bitten Sie in der Zeit von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr bei uns anzureisen. Sie werden am Anreisetag zuerst vom Team-Patientenmanagement stationär aufgenommen und anschl. erfolgt die Aufnahme auf die Station. Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Aufnahmetag und weitere Infos rund um den Aufenthalt.

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Zimmerausstattung und Packliste

  • Muss ich meine Medikamente selbst mitbringen?

    Bitte bringen Sie alle vorhandenen ärztlichen Unterlagen und Ihre Medikamente für die ersten 5 Tage zur Erstversorgung mit. In der Regel erfolgt die weitere Versorgung mit Medikamenten durch die Klinik, wobei wir auf die in unserem Hause gängigen, wirkungsgleichen Präparate umstellen. Sollten Sie aus bestimmten Gründen auf die Weiterverordnung Ihres speziellen Medikamentes bestehen, so bitten wir Sie, dieses in ausreichender Menge für Ihren gesamten Aufenthalt mitzubringen. Bitte haben Sie auch Verständnis dafür, dass Nahrungsergänzungsmittel und bestimmte Vitaminpräparate etc. nicht durch die Klinik verordnet werden können. Bitte bringen Sie auf jeden Fall auch Ihre Versichertenkarte der Krankenkasse mit.

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  • Gibt es Fernsehen in den Zimmern?

    Fernseher sowie Radio sind in Ihrem Zimmer vorhanden.

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  • Brauche ich Bargeld in der Klinik?

    Ja, Bargeld ist von Vorteil. An unserer Rezeption können Sie ebenso mit EC Karten bezahlen. 
    In unserer Klinik befindet sich kein Bankautomat. Der nächste Bankautomat befindet sich in der Ortsmitte von Glottertal.

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  • Was kostet das Freischalten meines Zimmertelefons?

    Ihr Zimmer ist mit einem kostenlosen Durchwahl-Telefon ausgestattet. Falls Sie das Telefon auch zum Telefonieren nach draußen nutzen möchten, dann melden Sie sich bei unserer Rezeption.

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  • Gibt es Internetzugang/ WLAN in der Klinik? Was kostet das?

    In unserer Lounge bieten wir Ihnen einen Internetzugang (kostenpflichtig) über WLAN an. Eine WLAN-Verbindung in den Patientenzimmern ist leider aus technischen Gründen nicht möglich.

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  • Muss ich Handtuch und Bettwäsche mitbringen? Sind die Zimmer mit einem Fön ausgestattet? Werden Bademäntel gestellt? Gibt es Handseife, Duschgel und Shampoo auf dem Zimmer?

    Für die Aufbewahrung von Wertgegenständen und Bargeld steht Ihnen in ihrem Zimmern entweder ein Schließfach oder ein abschließbarer Kleiderschrank zur Verfügung.

    Alle Zimmer sind mit Fernseher, integriertem Radioprogramm und Telefon ausgestattet. Generell ist die Nutzung eines Mobiltelefons in der Rehaklinik Glotterbad erlaubt. Wir bitten jedoch, während der Behandlungen und im Speisesaal das Mobiltelefon auszuschalten.

    Im Zimmer nicht erlaubt sind Geräte mit Wärmequellen wie Kaffeemaschinen, Tauchsiedern, Wasserkocher, Heizkissen, Bügeleisen usw. auch das Laden eines E-Bike-Akkus ist auf den Patientenzimmern nicht erlaubt.

    Im Badezimmer sind ein großes Badetuch (140 x 70 cm) und ein Handtuch (100 x 50 cm) vorhanden. Unser Zimmerservice sieht einen zweimaligen Wechsel der Handtücher pro Woche vor. Sollten Sie darüber hinaus Handtücher benötigen, bringen Sie bitte eigene Ersatzhandtücher mit. Bitte denken Sie evtl. auch an das Mitbringen einer Handseife, in unseren Badezimmern sind leider keine Seifenspender vorhanden.

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  • Wie sind die Zimmer ausgestattet? Sind es Einzelzimmer oder Doppelzimmer?

    Die Zimmerbelegung erfolgt in Einzelzimmer mit Dusche/WC, teilweise mit Balkon. Für Paare gerne auch in Doppelzimmer, hierfür ist eine vorherige Absprache mit dem Patientenmanagement nötig. Eine Änderung ihres Zimmers ist nach Ihrer Anreise leider nicht mehr möglich. Die Zimmer befinden sich in verschiedenen Häusern auf dem Klinikgelände.

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  • Was muss ich alles zu meinem Reha-Aufenthalt mitbringen?
    • Personalausweis
    • Impfnachweis
    • Versichertenkarte der Krankenkasse
    • Nachtwäsche
    • Wecker
    • Festes Schuhwerk
    • Kleidung auch für kalte Tage und Regen
    • Hygieneartikel
    • Seife
    • Turnschuhe mit heller Sohle oder rutschfeste Socken für die Gymnastikhalle
    • Trainingsanzug
    • Bademantel
    • Badeanzug, Badehose sowie Badeschuhe
    • Handtuch
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  • Wie kann ich meine Wertsachen sicher verschließen?

    In Ihrem Zimmern steht Ihnen entweder ein Schließfach oder ein abschließbarer Kleiderschrank zur Verfügung.

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